Was ist in diesen LockDownZeiten erlaubt?
Kurwochen mit medizinisch notwendig osteopathischen Behandlungen, therapeutischen Massagen, therapeutischen Bädern/Wickeln/Ganzkörperpackungen, Heilpraktikerbehandlungen (Blutbilder, Anamnesegespräche, etc.) sind vom 29.11.-13.12.2020, vom 27.12.2020-10.1.2021 und vom 16.01.-26.01.2021 möglich.
Bei den Kurwochen dürfen wir den Kurenden in unserem hochwertigen ****Kurhaus sowohl verpflegen als auch beherbergen. Reisen zu touristischen Zwecken oder Wellnessaufenthalte bleiben weiterhin untersagt und werden NICHT angeboten.
Ein Vorgespräch mit HP Sandra Schiller ist vor einer Buchung nötig. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt auf unter sandra.schiller@gut-lilienfein.de
Eine zusätzliche Bescheinigung eines Arztes bzgl. einer Notwendigkeit ist hierbei NICHT notwendig.
Beispiele für u.U. medizinisch notwendige Behandlungen / Aufenthalte
Einige medizinisch notwendige / akute Beschwerden zur persönlichen Einschätzung sind aufgeführt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Anrecht, damit als medizinisch in der Notwendigkeit berechtigt eingestuft zu werden; es ist mehr als gedanklicher Leitfaden gedacht; die Notwendigkeit wird durch Erstgespräch und/oder Untersuchung(sprotokolle) / -berichte / Blutbild / Harntest, etc. belegt:
Burn-Out-Symptome, Depressionen, akute Schlafstörungen, psychische und/oder nervale Auffälligkeiten
jedwede Art von Schmerzen (Notfälle für den Akut-Allopathischen Bereich ausgeschlossen)
Übergewicht mit entsprechend drastischen Auswirkungen bzw. akute Stoffwechselbeeinträchtigung (Fälle für intensivmedizinische Betreuung (Notfallmedizin) sind hierunter nicht gemeint!)
Akute Gelenkbeschwerden, Rheuma, starke Bewegungseinschränkung
Chronische Leiden, die aktuell im besonderen Maße bedrückend wirken (bsp. Rheuma - Rheumaschübe)
Fälle, die eigentlich eine staatliche Rehabilitationseinrichtung aufgesucht hätten (z.B. nach einer medizinisch notwendigen Operation), auf Grund von Corona aber keinen Platz erhalten haben und zugleich keine 24h-Betreuung durch einen Arzt benötigen, können hier ebenso gerne anfragen.
Kostenübernahme
Im Allgemeinen gilt, dass die Kosten persönlich vom Patienten zu tragen sind. Krankenkassen zahlen unser privates Kurangebot bei Kassenpatienten im Allgemeinen nicht. Einzelne therapeutische Leistungen wie z.B. die Öldispersionsbäder können vom Arzt verschrieben werden und von der BKK Vbu bezuschusst werden. Ebenso ist eine Abrechnung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker möglich (Privatversicherte oder Beihilfeversicherte), hierbei gilt dann eine mögliche Übernahme lediglich für die reinen Anwendungsgebühren (d.h. nicht für Kost & Logis). Bei Fragen zu Kostenübernahmen, nehmen Sie gerne persönlich Kontakt mit uns auf.
Kann die Naturheilpraxis auch ohne Übernachtung besucht werden?
Reisen zu einer medizinischen Dienstleistung – ohne mehrtägiges Kurangebot – sind ebenso weiterhin erlaubt.
Unsere aus naturheilkundlicher Sicht medizinischen Kurreisen finden Sie unter
https://www.gut-lilienfein.de/de/zimmer-preise/top-angebote/
Individuelle, kompetente Betreuung mit Herz in einem hochwertigen Gesamtambiente macht unsere Kuren zu einem aus traditioneller Sicht besonderen Ereignis für Ihre Gesundheit